Österreich startete Schutzschirm für Veranstaltungsbranche

Seit Jahresbeginn 2021 ist die Durchführung von Veranstaltungen in Wien staatlich abgesichert. Dafür gibt es einen 300 Mio. Euro schweren Schutzschirm für die Veranstalterbranche, der finanzielle Schäden, die durch coronabedingte Absagen oder Einschränkungen von Veranstaltungen entstehen, abfedern soll.

Ab dem 15. Januar 2021 können Anträge über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021. Anträge können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden (mehr lesen).

Durch staatliche Haftungsgarantien für nicht stornierbare Kosten, die im Rahmen von coronabedingten Absagen oder Einschränkungen von Veranstaltungen entstehen, will die Politik in einer der am härtesten von der Coronakrise betroffenen Branchen Arbeitsplätze sichern und für Planungssicherheit sorgen. Der staatliche Schutzschirm greift dann, wenn die Absage oder eingeschränkte Durchführung objektiv mit Covid-19 im Zusammenhang steht. Eine eingeschränkte Durchführung ist dann gegeben, wenn über 30 Prozent der Teilnehmer coronabedingt nicht an der Veranstaltung teilnehmen können.

Auch Veranstalter mit Sitz außerhalb von Österreich können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung in Österreich stattfindet.

Quelle: www.mice-business.de

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