Verstößt Veranstaltungsverbot ohne Entschädigung gegen Verfassung?

Mit einer Großdemonstration in Berlin hat die Veranstaltungswirtschaft auf ihre desolate Lage während der Covid-19 Pandemie aufmerksam macht. Der sechstgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands mit bisher 130 Mrd. Euro Umsatz und einer Million Beschäftigten steht seit Beginn der Krise nahezu still. Faktisch wurde den Unternehmen die Arbeitsgrundlage entzogen.

Zum Start des Aktionstages haben die Initiatoren Tom Koperek, Vorstand LK AG, Essen, Initiator der Night of Light/Bündnis #AlarmstufeRot, Dirk Wöhler, Präsident des BVD Berufsverband Discjockey, der die Demonstration angemeldet hat, Jörn Huber, Vorstandsvorsitzender Famab Kommunikationsverband, Helge Leinemann, Vorstand VPLT Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik, und Susanne Fritzsch, Vorstand ISDV Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft, bereits ihre sechs Kernforderungen formuliert, die mit der Demonstration postuliert werden sollen.

Dabei handelt es sich eine Ausweitung des Überbrückungsprogramms für alle Unternehmensgrößen, eine Anpassung der Kreditprogramme an die Anforderungen dieser Branche, eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags auf mindestens fünf Jahre, die Flexibilisierung der Kurzarbeiterregelungen, die Anpassung der EU-Beihilferahmen inklusive direkter Hilfen für Unternehmen in der Veranstaltungs- und Messewirtschaft sowie die Aufnahme eines Rettungsdialogs. Letzteres beinhaltet die Einführung eines „Bundesbeauftragten für die Veranstaltungswirtschaft“ sowie eines „Ausschusses für die Veranstaltungswirtschaft“ im Deutschen Bundestag.

Untermauert wurden die Forderungen mit einem Gutachten, das Prof. Dr. Foroud Shirvani, Inhaber des Bonner Lehrstuhls für Öffentliches Recht, erstellt hat. Das Gutachten zeigt: Das Veranstaltungsverbot ist ohne Entschädigung ein Verstoß gegen die Verfassung. Das Eigentum der Branchenbetriebe darf so nicht zerstört werden. Ein massiver, enteignungsähnlicher Eingriff in die Veranstaltungswirtschaft findet akut statt. Falls die Veranstaltungswirtschaft jetzt keine Beachtung durch die Regierung findet, sind über 10.000 Branchenunternehmen gezwungen, in Massenklagen die berechtigte Nothilfe einzuklagen.

Während der Pressekonferenz haben die Sprecher bereits darauf hingewiesen, dass das Gutachten „zunächst nicht“ als Druckmittel zur Untermauerung der Forderungen genutzt werden soll. Allerdings wurde der im Gutachten aufgezeigte Rechtsweg auch nicht ausgeschlossen.

Das Bündnis #AlarmstufeRot ist eine Allianz mitgliederstarker Initiativen, Verbände und Vereine aus der Veranstaltungswirtschaft. Nach nunmehr fast sechs Monaten ohne Geschäftstätigkeit und nach Umsatzeinbrüchen von 80 bis 100 Prozent hat #AlarmstufeRot zur Großdemonstration in Berlin aufgerufen, zu der 5.000 bis 10.000 Teilnehmer erwartet werden.

Info: www.alarmstuferot.org

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